Fahrräder dürfen nur dann befördert werden, wenn auf dem Bahnsteig ausreichend Platz vorhanden ist, wobei die Beförderung von Personen, Rollstühlen, Kinderwagen usw. Vorrang hat.
Regeln für Fahrräder an Bord
Die folgenden Einschränkungen gelten immer
Die Beförderung von Fahrrädern ist auf allen Strecken von Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr und von 19.00 bis 06.00 Uhr gestattet. Samstags, sonntags und an Feiertagen ohne zeitliche Begrenzung.
1 FAHRRAD
LINEE 3 / 4 / 370
2 FAHRRÄDER
LINIEN 1 / 7 / 311 / 312 / 314 / 315 /316
4 FAHRRÄDER
R70 (Locarno – Camedo)
PE72 / RE73 (Locarno – Domodossola)
Grundsätzlich kann die Beförderung in folgenden Fällen verweigert werden:
- Es ist aufgrund der Hauptverkehrszeiten mit einem hohen Fahrgastaufkommen zu rechnen
- Angemeldete Gruppen sind auf der Fahrt vorhanden, auch wenn deren Einstieg an späteren Haltestellen vorgesehen ist
- Die Fahrräder sind stark verschmutzt und können Fahrgäste oder Fahrzeuge übermässig verschmutzen
- Die endgültige Entscheidung liegt im Ermessen des Fahrers / Zugbegleiters. Es wird empfohlen, sich für weitere Informationen an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu wenden
FART-Buslinien und Linie R70 Locarno–Camedo
Die Mitnahme von Fahrrädern ist auf allen Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr sowie zwischen 19:00 und 06:00 Uhr erlaubt. Samstags, sonntags und an Feiertagen gelten keine zeitlichen Einschränkungen.
Anerkannte Fahrausweise (FART-Buslinien und Linie R70 Locarno–Camedo):
- Streckenbillett zum Halbtax-Tarif, 2. Klasse (empfohlen für kurze Strecken)
- Tages- oder Mehrtages-Fahrradkarte (empfohlen für längere Strecken)
- Fahrradpass (empfohlen für regelmässige Velofahrten)
Internationale Linie PE72 / RE73 Locarno–Domodossola
Die Mitnahme von maximal 2 Fahrrädern ist erlaubt (höchstens ein Fahrrad pro Reisendem, mit einer maximalen Länge von 2 Metern), sofern der Auslastungsgrad des Zuges dies zulässt. Für den Fahrradtransport ist ein entsprechender Fahrausweis zu erwerben. Die Beförderung kann nur garantiert werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.
Auf den Fahrten 120 (Abfahrt 06:50 ab Locarno), 32 (Abfahrt 07:51 ab Locarno), 76 (Abfahrt 16:51 ab Locarno), 43 (Abfahrt 09:26 ab Domodossola), 181 (Abfahrt 17:26 ab Domodossola), 689 (Abfahrt 19:00 ab Domodossola), 691 (Abfahrt 19:41 ab Domodossola), sofern sie mit STADLER FART Rollmaterial (Panoramico Plus) durchgeführt werden, ist die Mitnahme von maximal 4 Fahrrädern unter den oben genannten Bedingungen erlaubt.
E-Scooter
Praktisch, schnell und unterhaltsam. Der E-Scooter ist bequem, unterliegt an Bord jedoch bestimmten Regeln.
Scooter mit einem Raddurchmesser bis 30 cm werden kostenlos transportiert, auch wenn sie nicht zusammengeklappt sind.
Scooter mit einem Raddurchmesser ab 30 cm gelten in jeder Hinsicht als Fahrräder, auch wenn sie zusammengeklappt sind.
Bei Nichtkauf des Fahrradfahrausweises wird ein Zuschlag von CHF 75.– zuzüglich Verwaltungsgebühren erhoben. Die FART übernimmt keine Haftung für Schäden an Dritten oder an Fahrrädern.
Italienische Regionalstrecke der Vigezzina–Centovalli-Bahn (Domodossola – Re):

